Mögliche Förderung für Infrarotheizung ab 2024
Datum: 07.12.2023
Ab 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und ersetzt damit die bisher geltenden Gesetze Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Für die Infrarotheizung ergeben sich dadurch neue Fördermöglichkeiten, über die wir Sie unbedingt informieren möchten. Dazu hat die EnBW einen spannenden Beitrag veröffentlicht. So lässt sich aus dem Beitrag herauslesen, dass bis zu 70 % Förderung bei einem Austausch von Öl-, Kohle-, Gas- und alten Nachtspeicherheizungen möglich sind.
Wir beziehen uns in dieser Information auf den Beitrag der EnBW vom 31. Oktober 2023. Wie Sie nachlesen können, ist jetzt auch die Infrarotheizung als Einzelmaßnahme förderfähig. Die Benachteiligung der Fördermaßnahmen, gegenüber einer Wärmepumpe oder Holzpelletsheizung hat damit ein Ende. Das sehen wir als weiteren wichtigen Schritt für die Infrarotheizung, um eine größere Akzeptanz und Marktgleichheit zu erreichen.
Link zum Beitrag der EnBW: https://www.enbw.com/blog/wohnen/modernisieren-und-bauen/heizung-erneuern-alle-infos-zur-foerderung-vom-staat/
Link zum Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2